Hallo zusammen, ich habe folgendes Problem. Mein Mandant hat Ärger mit seiner seit 4 Monaten ausgeschiedenen Mitarbeiterin. Sie hat sich nun auch einen Anwalt genommen, der von uns verlangt die Lohnabrechnungen ab 01/2022 zu korrigieren. Bisher wurde die MA in 01/2022 als Mini-Jobberin abgerechnet, und ab 02/2022 dann als normale SV-pflichtige MA. Da es bei meinem Mandanten Probleme gab, stimmten die Stunden nie mit dem überein, was abgerechnet wurde. Das hat sich aber erst jetzt rausgestellt. Daher wurden z.B. in 04/2022 Stunden abgerechnet, die in 02/2022 gefehlt haben. Am Ende stimmt das Netto für die MA überein, doch sie verlangt nun über den Anwalt, dass die Stunden korrekt im jeweiligen Monat abgerechnet werden sollen. Wie kann ich jetzt in 09/2022 die Abrechnungen für 01/2022 korrigieren, obwohl die MA gar nicht mehr da ist? Korrigierte Lohnabrechnungen für den jeweiligen Monat können ja eh nicht erstellt werden oder? Die Korrektur würde ja nur in Form einer Nachberechnung in 09/2022 für die jeweiligen Monate erfolgen oder gibt es da eine Lösung? Ich bin für jede Hilfe dankbar. Grüße Daniel
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