abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

Korrektur einzelne Lohnabrechnungen (Lohn und Gehalt)

6
letzte Antwort am 20.09.2022 15:04:25 von lohnhilfe
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage
Wakalaka
Beginner
Offline Online
Nachricht 1 von 7
839 Mal angesehen

Hallo zusammen,

 

ich habe folgendes Problem. Mein Mandant hat Ärger mit seiner seit 4 Monaten ausgeschiedenen Mitarbeiterin. Sie hat sich nun auch einen Anwalt genommen, der von uns verlangt die Lohnabrechnungen ab 01/2022 zu korrigieren. 

 

Bisher wurde die MA in 01/2022 als Mini-Jobberin abgerechnet, und ab 02/2022 dann als normale SV-pflichtige MA. Da es bei meinem Mandanten Probleme gab, stimmten die Stunden nie mit dem überein, was abgerechnet wurde. Das hat sich aber erst jetzt rausgestellt. Daher wurden z.B. in 04/2022 Stunden abgerechnet, die in 02/2022 gefehlt haben. Am Ende stimmt das Netto für die MA überein, doch sie verlangt nun über den Anwalt, dass die Stunden korrekt im jeweiligen Monat abgerechnet werden sollen.

 

Wie kann ich jetzt in 09/2022 die Abrechnungen für 01/2022 korrigieren, obwohl die MA gar nicht mehr da ist? Korrigierte Lohnabrechnungen für den jeweiligen Monat können ja eh nicht erstellt werden oder? Die Korrektur würde ja nur in Form einer Nachberechnung in 09/2022 für die jeweiligen Monate erfolgen oder gibt es da eine Lösung?

 

Ich bin für jede Hilfe dankbar.

 

Grüße

Daniel

 

 

lohnhilfe
Meister
Offline Online
Nachricht 2 von 7
818 Mal angesehen

Hallo,

 

wie Sie bereits geschrieben haben, können Sie nur Nachberechnungen erstellen, die im laufenden Monat dargestellt werden.

 

Um sicher zu gehen, dass ersichtlich ist, was nun letztendlich abgerechnet wurde, würde ich vorschlagen, eine neue Lohnart anzulegen, passend zur bisherigen:

 

Bsp.: bisher: LA 1000 Stundenlohn, diese kopieren auf neu 1001 Korrektur Stundenlohn

 

Und dann je Monat die bisherigen Stunden mit 1000 rausnehmen (wenn bereits Rückrechnungen erfolgten, diese auch zum jeweiligen Rückrechnungsmonat rausnehmen) und dann die kompletten Stunden je Monat mit der 1001 neu erfassen. Nachberechnet für Steuer und SV werden nur die Differenzen, dargestellt im Bruttobereich aber die gesamten.

LG
VM
0 Kudos
Wakalaka
Beginner
Offline Online
Nachricht 3 von 7
814 Mal angesehen

Hallo,

 

das klingt schon Mal sehr gut Danke dafür. Ergänzende Frage dazu hätte ich noch. Im 1. Monat wurde die MA ja als Mini-Jobber abgerechnet. Korrekt wäre aber ganz normal SV-pflichtig. Wie löse ich dieses Problem? 

 

Danke auch hierfür. Das andere teste ich sofort.

0 Kudos
lohnhilfe
Meister
Offline Online
Nachricht 4 von 7
809 Mal angesehen

In dem Fall alle Schlüsselungen für Januar auf pflichtig ändern. Nachfragen, ob da schon die jetzige Steuerklasse galt oder ein anderer AG diese benutzte (dann StKl.6).

 

Dadurch werden dafür natürlich nachträglich noch Abzüge fällig.

LG
VM
0 Kudos
Wakalaka
Beginner
Offline Online
Nachricht 5 von 7
794 Mal angesehen

Das klappt alles sehr gut, danke schon Mal für die Hilfe.

 

Leider habe ich noch ein Problem. Es wurden nicht nur falsche Stunden abgerechnet, sondern auch falsche Stundenlöhne. Ich habe nun auch den Stundensatz angepasst für 01/2022, da werden dann die ursprünglichen Stunden mit dem damaligen Stundensatz als Minus angezeigt. Kann man das umgehen?

0 Kudos
Wakalaka
Beginner
Offline Online
Nachricht 6 von 7
776 Mal angesehen

Okay, habs gefunden. Bei der Lohnart die ich kopiert habe, kann man einstellen das er den Stundenlohn 2 zur Basis nimmt. 😉 Dann kann ich es korrigieren. 😉

lohnhilfe
Meister
Offline Online
Nachricht 7 von 7
752 Mal angesehen

Oder Sie hätten direkt in der Monatserfassung der Bewegungsdaten den Stundenlohn erfasst.

LG
VM
0 Kudos
6
letzte Antwort am 20.09.2022 15:04:25 von lohnhilfe
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage