Hallo, auch wie in dem von Ihnen genannten Beispiel eines Betriebsüberganges mehrerer Mitarbeiter zum 01.05.2022, sind die Nachberechnungen für Januar bis April im vorherigen Mandanten durchzuführen. Eine Abrechnung der Monate Januar bis April ist in dem Mandanten ab dem 01.05.2022 in Lohn und Gehalt nicht möglich.
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