Hallo, wir hatten im Mai einen Systemwechsel von LODAS auf Lohn und Gehalt. Aufgrund des Steuerentlastungsgesetzes 2022 werden ja die Nachberechnungen rückwirkend ab Januar durchgeführt. Da bei einer Mandantenübernahme eine Nachberechnung der Vormonate vor der 1. Abrechnung nicht möglich ist, stelle ich mir nun die Frage, ob ich mich an die vorherige Steuerkanzlei wenden muss?
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