Hallo, wenn weiterhin mit Lohn und Gehalt abgerechnet wird, kann der aufnehmende Berater die Nachberechnung durchführen. Wenn der Mandant mittlerweile mit LODAS abgerechnet wird, kann in LODAS keine Nachberechnung auf die Monate durchgeführt werden, welche mit Lohn und Gehalt abgerechnet wurden. Sie können in Lohn und Gehalt auch noch nach dem Mandantenübertrag Lohnabrechnungen mit Nachberechnungen durchführen. Dadurch werden Meldungskorrekturen erstellt. Stimmen Sie sich hierzu mit dem aktuellen Berater ab.
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