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Mitarbeiter fehlerhaft doppelt angelegt (Elternzeit und Teilzeitbeschäftigung)

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letzte Antwort am 08.12.2022 08:54:48 von Astrid_Preuß
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em1986
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Hallo zusammen,

 

eine Mitarbeiterin wurde fehlerhaft doppelt angelegt, einmal in Elternzeit (alte Personalnummer) und als Teilzeitbeschäftigte (neue Personalnummer).

Erst nach dem Monatswechsel ist der Fehler bemerkt worden.

Jetzt würden wir die Korrektur so vornehmen das die neue Personalnummer gekündigt wird (Eintritt=Austritt) und für die alte Personalnummer die Nachberechnung erstellen.

Wäre diese Vorgangsweise richtig? 

 

Vielen Dank.

DATEV-Mitarbeiter
Astrid_Preuß
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo,


handelt es sich bei der Teilzeitbeschäftigung während der Elternzeit um eine geringfügige Beschäftigung, dann ist die Abrechnung über eine zweite Personalnummer korrekt.


Bleibt die Mitarbeiterin auch während der Teilzeitbeschäftigung sozialversicherungspflichtig, dann brauchen Sie tatsächliche keine zweite Personalnummer.


Daher ist es richtig, die Korrektur so, wie Sie es bereits beschrieben haben, durchzuführen.


Bitte beachten Sie, dass Sie in Lohn und Gehalt unter Stammdaten | Beschäftigung | Tätigkeit | Registerkarte „DEÜV-Meldung / Kammerberechnung“, die DEÜV-Anmeldung wieder stornieren, indem Sie das Kontrollkästchen „Anmeldung stornieren“ aktivieren.


Nehmen Sie in der alten Personalnummer die Kalenderbuchung mit dem Ausfallschlüssel „EZ“ ab dem Tag, ab dem die Teilzeitbeschäftigung begonnen hat, wieder raus, damit die Bezüge abgerechnet werden können.


Diese Informationen finden Sie auch in unserem Dokument 1002430 - Tätigkeit in Elternzeit abrechnen - Beispiele für Lohn und Gehalt.

Beste Grüße Astrid Preuß
Personalwirtschaft | DATEV eG
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em1986
Beginner
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Hallo Frau Preuß,  

Vielen Dank für Ihre Antwort.

Jetzt habe ich eine weitere Frage, leider wurde keine Anmeldung für DEÜV Meldung erstellt.

Die letzte Meldung war die 51 und eigentlich muss wieder eine Anmeldung 10 erstellt werden.

Woran könnte es liegen das die Meldung durch Datev nicht erstellt wurde?

 

Vielen Dank im Voraus.

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DATEV-Mitarbeiter
Astrid_Preuß
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo,


die DEÜV-Meldung mit Grund der Abgabe „51“ wurde vermutlich in der ersten Personalnummer erstellt? Das wäre so auch korrekt.


Eine DEÜV-Anmeldung mit Grund der Abgabe „10“ ist hier nicht erforderlich und wird auch nicht erstellt werden, da die Mitarbeiterin nicht ausgetreten ist.


Gerne unterstützen wir Sie bei diesem Sachverhalt individuell. Bitte wenden Sie sich dazu über einen der anderen Servicekanäle an uns.

 

Beste Grüße Astrid Preuß
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 08.12.2022 08:54:48 von Astrid_Preuß
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