Eine betriebliche Altersvorsorge ist nur arbeitgeberfinanziert, wenn die Beiträge auch wirtschaftlich vom Arbeitgeber für die Versicherung getragen werden. Wird die Versicherung "nur" bezahlt, aber der Betrag aus dem Gehalt des Arbeitnehmers einbehalten, ist die Versicherung arbeitnehmerfinanziert. Also daher gibt es nach Ihren Aussagen bisher keinen Arbeitgeberzuschuss zur Versicherung. Auch wenn eine Versicherung nur einmal im Jahr gezahlt wird, kann diese aus laufenden Bezügen finanziert sein. Das laufend bezieht sich auf die steuerliche Behandlung des für den Gehaltsverzicht verwendeten Gehaltsbestandteil. Beim Gehalt, welches als laufender Bezug zu versteuern ist, also laufend und bei einer Sonderzahlung, halt jährlich.
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