Die Rechtsprechung wird im Endeffekt auf eine qualifizierte elektronische Signatur abstellen, zu der es aber aus gutem Grund im elektronischen Rechnungsverkehr lange keine Pflicht mehr gibt. Aber davon abgesehen – auch signierte Dateien (PDFs z.B.) können in der Regel gefahrlos umbenannt werden, ohne die Signatur zu brechen*, eben gerade _weil_ der Dateiname in der Dateisystemtabelle gespeichert ist, und nicht in der Datei. Ihr Name steht ja auch auf dem Klingelbrett, und nicht auf Ihrer Stirn. (Auch praktisch, dass Sie nicht verschwinden, falls das Klingelschild mal abhanden kommt. Aber da wird es dann, auch bei Dateien, schnell forensisch 😉) In UO wird aber vordergründig nicht mit Signaturen (auch nur Prüfsummen) gearbeitet, da es immer auf den (abbildlichen) Inhalt des Dokuments ankommt. Sie können signieren so viel Sie wollen, davon ändert sich ja ein falscher Rechnungsbetrag nicht. Es ist ja schließlich eben gerade möglich, einen Beleg ggf. auch nochmal neu zu scannen und einzustellen. Konflikte sind buchhalterisch zu lösen, wobei für die Beteiligten eben ein aussagekräftiger Dateiname selten von Nachteil ist - auch wenn daran nicht jede/r von vornherein gedacht hat. Oh, schönes Beispiel: Per Upload Mail ist es jetzt problemlos möglich, einen Beleg direkt vom Scanner in UO zu schicken. Gerade Scanner (daher schrieb ich weiter oben 'Automatismen') benennen die die Dateien aber in der Regel nur mit dem Zeitstempel oder einer fortlaufenden Nummer. Aktuell muss ich auf diese bequeme Möglichkeit daher entweder verzichten, lebe mit Dateinamen wie "20200805120000.pdf" oder darf eben das Download/Upload-Spiel mit jeder Datei spielen, da ich den Dateinamen in UO nicht direkt anpassen kann. Übersehe ich etwas? Ob ein Dateiname eines Beleges noch änderbar sein muss/sollte, wenn der Beleg gebucht/festgeschrieben ist, darüber kann man freilich diskutieren - mir ginge es erstmal um die (freie) Arbeit mit meinen Belegen bis dahin. * Sonderfall u.a. bei externen Signaturen, hier ist aber ggf. nur der Aufwand größer
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