@Steuerfuchs1 schrieb: Angenommen, ich bestelle am 01.02., verwende den zusätzlichen PC-Zähler bis zum 03.02. Besteht die Möglichkeit, diesen am 03.02. wieder abzumelden? Würde dies dann gem. Preisliste dazu führen, dass im Feb. keine Lizenzgebühr fällig wird, aber auch nicht im März, da ich im März nicht ergänzend nutze und im Februar nach einigen Tagen den PC-Zähler wieder abgemeldet habe? Aus der Erinnerung heraus: Dann kommt sinngemäß eine Meldung das bereits eine Änderung für den Monat vermerkt ist und der Vorgang nicht durchgeführt werden kann. Ich würde einfach das Gespräch mit dem Kundenverantwortlichen suchen!
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