Hallo, bei jährlicher Abgabe der Lohnsteuer-Anmeldung kann der Arbeitgeber auf die Auszahlung verzichten. Der Arbeitnehmer müsste die Energiepreispauschale über die Einkommensteuererklärung geltend machen. Rechtlich können wir nicht beurteilen, ob der Arbeitgeber auch bei vierteljährlicher Abgabe auf die Auszahlung verzichten kann. Viele Fragen werden in den häufigsten Fragen auf der Internetseite des Bundesministeriums der Finanzen beantwortet. Wenn es darüber hinaus noch weitere Konstellationen gibt, wenden Sie sich zur Klärung an Ihr zuständiges Finanzamt.
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