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EPP nach Austritt bei jährlicher oder vierteljährlicher LSt-Abgabe

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letzte Antwort am 07.10.2022 15:55:54 von Wolfgang_Stein
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Jessica_Unglaub
Beginner
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162 Mal angesehen

Guten Morgen zusammen,

wir stellen uns gerade die Frage bzw brüten über den Lohnabrechnungen.

Wir haben folgende Sachverhalte:

1. LSt vierteljährlich; Auszahlung EPP im Oktober; Austritt AN im September. Der Mandant möchte die EPP nicht an die AN bezahlen.

 

2. LSt jährlich; Auszahlung EPP im Dezember; Austritt AN 31.10. oder auch 30.11.. Der Mandant möchte auch hier die EPP nicht vorstrecken.

 

Ist der AG verpflichtet die EPP auszuzahlen oder hat es sich für ihn erledigt und der AN kann sich die EPP in der EStE holen.

 

Gruß Jessica

 

 

DATEV-Mitarbeiter
Wolfgang_Stein
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 2 von 2
80 Mal angesehen

Hallo,

 

bei jährlicher Abgabe der Lohnsteuer-Anmeldung kann der Arbeitgeber auf die Auszahlung verzichten. Der Arbeitnehmer müsste die Energiepreispauschale über die Einkommensteuererklärung geltend machen. 
Rechtlich können wir nicht beurteilen, ob der Arbeitgeber auch bei vierteljährlicher Abgabe auf die Auszahlung verzichten kann. Viele Fragen werden in den häufigsten Fragen auf der Internetseite des Bundesministeriums der Finanzen beantwortet. Wenn es darüber hinaus noch weitere Konstellationen gibt, wenden Sie sich zur Klärung an Ihr zuständiges Finanzamt.

Beste Grüße Wolfgang Stein
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 07.10.2022 15:55:54 von Wolfgang_Stein
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