@Tolo84 schrieb: Vielen Dank für die schnelle Antwort. Sie schrieben ferner: "Bei einem Betrieb, der keine unterscheidbaren Bereiche aufweist, wie die vielen rein ambulanten Dienste ohne weitere Filialen, wäre sie überflüssig." Das würde hier bei uns zutreffen, dann bräuchte man also keine KLR. Richtig. Eine KLR, die keine andere Aussagen treffen kann als die BWA, weil es nur eine einzige Kostenstelle gibt, ist Blödsinn. Sie müssen das Thema aber im Auge behalten. Der Inhaber könnte Dienste aufkaufen, die woanders altershalber abgegeben werden - dafür gibt es spezialisierte Makler und Börsen. Oder auf die Idee kommen, eine Tagespflege einzurichten, sobald sich eine größere Immobilie anbietet. Die würde zwar keinen Gewinn abwerfen, aber die Attraktivität des Dienstes für die Patienten enorm steigern. Und dann brauchen Sie sofort eine KLR.
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