@StoNa schrieb: Hallo Zusammen, ..........Bisher haben wir das nach Rücksprache mit den SV-Prüfern komplett außer Betracht gelassen und die Entgelte komplett dem Januar zugeordnet. Dieses Mal funktioniert das m.E. aber nicht, da ich die Stunden aus dem Dezember noch mit dem alten Stundenlohnabrechne der unter dem neuen Mindestlohn liegen würde. Beispiel: Stunden 16.12.2023-31.12.2023 50,00Stunden zu 12,00€ Stunden 01.01.2024-15.01.2024 40,00Stunden zu 12,41€ Das Beispiel ist korrekt und der Mindestlohn wird ebenso einwandfrei beurteilt, wenn Sie das genauso in den Bewegungsdaten Jan 2024 erfassen. Aus meiner Sicht sollten Sie zur Lohnsteuer das Entstehungsprinzip (LSt wird nach 2023 gerechnet mit neuer LSt-Besch.) anwenden. Aber klären Sie diesen Punkt am Besten noch mit Ihrem Steuerberater ab.
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