Hallo zusammen, ein Mandant legt mir eine Eingangs-Rechnung mit folgendem Sachverhalt vor: Ein Malerbetrieb hat beim Kunde meines Mandanten eine Leistung erbracht; § 13b ist soweit in Ordnung ABER Die Leistung wurde in 2023 erbracht und die Rechnung am 08.01.2024 ausgestellt. Wäre es eine "normale Leistung" würde ich in 2023 den Aufwand und Vorsteuer im Folgejahr abziehbar buchen. Wie verhält sich das jedoch bei § 13b? Kategorie ergänzt von @Antje_Naumann
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Guten Morgen zusammen, ein Mandant von mir ist auf einer Messe in der Schweiz vertreten; vom Messeveranstalter erhält er nun eine Rechnung mit ausgewiesener Vorsteuer 7,7 %. Wie muss ich diese Rechnung verbuchen (Steuerschlüssel ...) und wer macht den Antrag für die Vorsteuervergütung?
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Ich habe nichts gegen SINNVOLLE Änderungen, aber das geht so gar nicht. Total unübersichtlich und auch anstrengend! Datev: Bitte schnellstens zurück zur alten Version.
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