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Steuerschuldnerschaft 13b Leistung in 2023 / RG-Stellung in 2024

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letzte Antwort am 30.01.2024 13:48:56 von Brutus
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GROEHR
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Hallo zusammen,

 

ein Mandant legt mir eine Eingangs-Rechnung mit folgendem Sachverhalt vor: 

 

Ein Malerbetrieb hat beim Kunde meines Mandanten eine Leistung erbracht; § 13b ist soweit in Ordnung

ABER

Die Leistung wurde in 2023 erbracht und die Rechnung am 08.01.2024 ausgestellt. 

 

Wäre es eine "normale Leistung" würde ich in 2023 den Aufwand und Vorsteuer im Folgejahr abziehbar

buchen. 

 

Wie verhält sich das jedoch bei § 13b?

 

 

 

Kategorie ergänzt von @Antje_Naumann

Brutus
Einsteiger
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Nachricht 2 von 2
181 Mal angesehen

Alles in 2023. Es geht nach Leistungszeitpunkt. Siehe § 15 (1) Nr. 4.

 

 

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letzte Antwort am 30.01.2024 13:48:56 von Brutus
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