Hallo Frau Heinlein, beim Mandantendatenübertrag von Rechnungswesen und Unternehmen online werden alle Belege in Unternehmen Online incl. der Lohn-Belege für die digitale Personalakte mit auf die (Unter-)Beraternr. übertragen (Mandant bucht zukünftig selbst). Der Lohn soll weiterhin von uns in der Kanzlei abgerechnet werden. Reicht es aus, wenn wir in Lohn und Gehalt in den Mandantenstammdaten unter Adresse die neue (Unter-)Beraternr. erfassen? Und können wir dann auf die digitalen Lohnbelege zugreifen (vorausgesetzt, wir haben in der Rechteverwaltung alles richtig gemacht)? Oder ist hier zwingend ein Mandantendatenübertrag für Lohn und Gehalt auf die neue (Unter-)Beraternr. erforderlich? Vielen Dank vorab!
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