Hallo, vielen Dank für die Nachrichten. Leider lässt sich die BA auf unsere Argumentation, dass Samstage keine Solltage darstellen, nicht ein und zahlt dementsprechend 20% weniger Kurzarbeitergeld an meinen Mandanten aus. Die AN sind Gehaltsempfänger wonach dieses Monatsentgelt als Sollentgelt zugrunde gelegt wurde. Das Istentgelt beläuft sich im Monat 01/2022 auf 0,00€, da 162,50 Std. als KUG gebucht wurden -KUG-Vollausfall-. Die Erläuterungen von Herrn Lutz machen absolut Sinn, aber leider versteht dies die BA nicht. 😞 Viele Grüße und DANKE
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