@AK48599 schrieb: Das dachte ich bisher auch, bis die Sozialversicherungsprüfung kam!! Maßgebend ist der Zeitraum des Vertragsabschlusses, d.h. sobald bei einem geringfügig Beschäftigten der Vertrag geändert wird, muss ab dem Unterschriftsdatum die Beurteilung neu getroffen werden. Eine monatsbezogene Betrachtung erfolgt aber dennoch nicht.
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