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DEÜV Meldung 34 erzeugen

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letzte Antwort am 20.07.2021 15:47:06 von t_r_
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Lena3
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Hallo zsm,

ich benötige mal Hilfe. Es geht um folgendes:

Ein Mitarbeiter von uns hat seit Oktober 2020 seine Eignungsübung bei der Bundeswehr absolviert. Diese hat er freiwillig über die 4 Monate verlängert und ist dann auch bei der Bundeswehr geblieben. Somit haben wir als Austrittsdatum den 31.01.2021 eingetragen und es wurde eine Abmeldung mit Grund 30 erstellt.

 

Nun Schreibt die Krankenkasse uns, dass Sie eine Abmeldung mit Grund 34, Entgelt 0 Euro von uns haben möchte. Wir sollten doch die Abmeldung zum 31.01.2021 stornieren und eine Meldung für die Zeit vom 01.10.2020 - 31.10.2020 mit dem Grund 34 erstellen.

 

Wie muss ich jetzt hier vorgehen?

 

Vielen lieben Dank schonmal.

 

LG

DATEV-Mitarbeiter
Nina_Schöneweis
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 2 von 12
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Hallo,

 

ich gehe davon aus, dass Sie die Eignungsübung korrekterweise mit dem Ausfallschlüssel EÜ im Kalender gebucht haben. Die Eignungsübung ist SV- und melderechtlich wie ein Wehrdienst (Ausfallschlüssel GR) oder eine Wehrübung (Ausfallschlüssel WE) zu behandeln. Mit dem Ausfallschlüssel EÜ können Sie die Fehlzeiten einer Eignungsübung differenziert dokumentieren.


Wenn die Unterbrechung einen vollen Kalendermonat (z. B. Oktober 2020) andauert, dann wird mit der Abrechnung eine DEÜV-Unterbrechungsmeldung wegen gesetzlicher Dienstpflicht oder freiwilligen Wehrdiensts mit dem Abgabegrund 53 (z. B. für den Meldezeitraum 01.01.2020-30.09.2020) erstellt.


Bei Vorliegen einer Unterbrechungsmeldung mit dem Abgabegründen 51, 52 oder 53 wird bei Ende der Beschäftigung immer eine Abmeldung mit dem Meldegrund 30 und einem Brutto-Arbeitsentgelt von 0 € erstellt. Das Brutto-Arbeitsentgelt wird immer mit der Unterbrechungsmeldung gemeldet.


Warum die Krankenkasse hier eine DEÜV-Abmeldung mit dem Meldegrund 34 fordert, kann ich nicht nachvollziehen.


Diese und weitere Informationen finden Sie in den Dokumenten  DEÜV: Übersicht Datenübermittlung gemäß DEÜV und Bundeswehr / Wehrdienst / Wehrübung (Beispiele für Lohn und Gehalt).

Freundliche Grüße, Nina Schöneweis
Personalwirtschaft | DATEV eG
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Lena3
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Hallo,

 

vielen Dank für die Rückmeldung. Ich habe vorhin nochmal mit der Krankenkasse telefoniert. Diese möchte die Meldung 34 für den Oktober 2020 haben. Diese kann ich ja sonst zur Not auch über sv.net erstellen. Aber wie storniere ich dann die Meldung 30? In sv.net habe ich es versucht, aber ich muss eine ID eintragen, die auf der Datev Meldung nirgends steht.

 

Also müsste ich die Meldung ja in Datev stornieren. Nur wie?

 

Freundliche Grüße

 

 

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LF
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Eigentlich werden alle erforderlichen Meldungen generiert und storniert, wenn im jeweiligen Kalendarium der "richtige" Ausfallschlüssel eingetragen ist. Gleichen Sie doch noch einmal Ihre Eintragungen der Ausfallschlüssel mit der Dokumentenanleitung ab. Meiner Meinung nach sollte nichts, was über LuG zu generieren möglich ist, über sv-net umgesetzt werden.

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LF
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Sorry, der Mitarbeiter war ja nur unterbrochen und ist per 31.01.21 ausgeschieden. Auch meiner Ansicht nach liegt hier ein Irrtum der Krankenkasse vor, deswegen werden die Meldungen auch nicht, wie von der KK gewünscht, produziert.

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Lena3
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Leider besteht die Krankenkasse darauf, dass wir die Meldung 34 ausgeben.

Nur weiß ich nicht, wie ich jetzt noch eine Meldung aus 01/2021 stornieren soll und die Meldung 34 für 10/2020 erstellen kann. Der Mitarbeiter ist ja längst nicht mehr bei uns beschäftigt und somit garnicht mehr abrechenbar. Ich kann somit auch nichts mehr im Kalender ändern, damit eine andere Meldung erzeugt wird.

 

Ich komme da in Datev einfach nicht weiter.

Unserer Meinung nach, haben wir alles richtig eingetragen und dementsprechend die Meldungen (53 - Unterbrechungsm. Dienstpfl. und 30 - Abmeldung Beschäftigungsende) erhalten.

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DATEV-Mitarbeiter
Nina_Schöneweis
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo,


fragen Sie doch die Krankenkasse mal nach der gesetzlichen Grundlage dafür, dass sie auf eine DEÜV-Meldung mit dem Abgabegrund 34 im Zusammenhang mit Ihrem geschilderten Sachverhalt besteht. 


Wenn Sie die Datensatz-ID tatsächlich für eine Korrektur über sv.net benötigen, melden Sie sich bitte über einen weiteren Servicekanal an uns. Wir können Ihnen im 1:1 Service die Datensatz-ID mitteilen.


Grundsätzlich können Sie in Lohn und Gehalt für diesen Mitarbeiter noch Nachberechnungen bis maximal 01/2020 durchführen. Weitere Informationen finden Sie im Dokument Nachberechnung oder Änderung für einen ausgetretenen Mitarbeiter durchführen.

Freundliche Grüße, Nina Schöneweis
Personalwirtschaft | DATEV eG
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Lena3
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Nachricht 8 von 12
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Hallo,

 

ich habe die Krankenkasse gefragt und folgende Antwort erhalten:

 

Sie haben Herrn XY zum 30.09.2020 mit Grund der Abgabe= 53 abgemeldet. Sofern Sie in der Zeit vom 01.10.2020 bis 31.01.2021 Entgelt zahlen würden, wäre Herr XY wegen der dann von Ihnen abgeführten Beitragszahlung versichert. Da Sie aber nach unseren Informationen kein Entgelt zahlen, erfolgt auch keine Beitragszahlung.  Somit ist Herr XY einen Monat nach dem letzten Tag der Versicherungspflicht mit Grund der Abgabe = 34 abzumelden.  Diese Regelung nennt sich „nachgehender Leistungsanspruch“ und ist im Sozialgesetzbuch (§ 19 Abs. 2 SGB V) geregelt.    

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LF
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Das könnte man dann mit einem Alternativausfallschlüssel wie AF oder UU erreichen.

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Lena3
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Ok, das probiere ich mal aus. Soll ich den Ausfallschlüssel dann nur im Oktober 2020 eintragen? Oder durchgehend, bis zum Austritt im Januar 2021? Also den Ausfallschlüssel Eignungsübung komplett rausnehmen?

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Lena3
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Hat geklappt. Habe den Ausfallschlüssel AF ab Oktober 2020 bis Januar 2021 eingetragen und er hat mir die Meldung 30 storniert und 34 erzeugt.

 

Vielen lieben Dank.

 

LG

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t_r_
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Hallo,

 

schauen Sie mal in § 8 EÜG rein:

 

https://www.gesetze-im-internet.de/e_g/BJNR000130956.html#:~:text=(1)%20Die%20Teilnahme%20an%20einer,auf%20Leistungen%20der%20gesetzlichen%20Krankenversicherung.

 

Es besteht danach weiterhin Versicherungspflicht und auch Leistungspflicht für Angehörige. Nachgehender Leistungsanspruch hat hier nach meiner Auffassung nichts zu suchen.

 

Die Krankenkasse erhält Beiträge vom Bund.

 

Viele Grüße

T. Reich

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letzte Antwort am 20.07.2021 15:47:06 von t_r_
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