Hallo, eine Mitarbeiterin hat im Februar Ihr Kind zur Welt gebracht. Wir würden Ihr gerne eine Zuwendung zur Geburt zukommen lassen. Deswegen habe ich beim Steuerbüro angerufen und gefragt, was man da machen kann und was st/sv-frei machbar ist. Laut diesem können wir 60,00 € mit der Lohnart 2480 Sachbezug st/sv-frei an Sie auszahlen. Nun habe ich jedoch zwei Probleme: 1. Bei der Probeabrechnung wurden die 60,00 € beim Netto Be-/Abzug mit der Lohnart 9011 sonstiger Abzug wieder abgezogen. Unter Anpassung Lohnarten habe ich dann gesehen, dass diese Lohnart als Folgelohnart bei der Lohnart 2480 hinterlegt ist. Kann mir jemand sagen wieso? 2. Bekomme ich einen Hinweis, dass die Sachbezüge von 60,00 € die Sachbezugs-Freigrenze von mtl. 50,00 € überschreiten und diese somit steuerpflichtig abgerechnet werden müssen. Also können wir nur 50,00 € über die Lohnart 2480 st/sv-frei auszahlen? Ich danke Euch bereits für Eure Hilfe. Freundliche Grüße
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