Hallo Andreas, Informationen zur Abrechnung der Urlaubsabgeltung finden Sie im Hilfedokument 5303388. Bitte beachten Sie Folgendes: Ein Einmalbezug kann auch während einer Unterbrechung abgerechnet werden. Gibt es im aktuellen Jahr aufgrund einer Unterbrechung keine Sozialversicherungstage, fallen für einen sozialversicherungspflichtigen Einmalbezug keine Sozialversicherungsbeiträge an. Ausnahme kann sein, wenn die Abrechnung eines Einmalbezugs im ersten Quartal (Märzklausel) erfolgt. Auch steuerlich kann es vorkommen, dass auf den Einmalbezug keine Lohnsteuer anfällt. Dies ist abhängig von den Steuermerkmalen des Arbeitnehmers und dem bis dahin entstandenen Steuerbrutto.
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