Hallo zusammen,
nach langer Recherche, konnte ich leider nicht die passende Antwort für unsere Anliegen finden, daher neues Thema.
Unsere Mitarbeiter haben 24 Tage gesetzlichen Urlaub + 10 zusätzliche Tage.
Wie würdet Ihr folgende Sachverhalte beurteilen?
Wieviel Urlaubsanspruch hat der MA für Kj. 2020 und wieviel für Kj. 2021?
Im Arbeitsvertrag wurde hierüber nichts vereinbart.
Bin gespannt auf Eure Antworten 🙂
Moin,
für beide Jahre der volle Anspruch - verjährt jeweils 15 Monate nach Jahresende.
Siehe auch folgende Diskussion mit weiteren Hinweisen:
MA über 78 Wochen krank - Urlaubsansprüche - DATEV-Community - 239660
Viele Grüße
Uwe Lutz
Ist zwar unverständlich, warum jemand, der keinen einzigen Tag da war, vollen Url-Anspruch bekommt. Aber naja, da soll es Leute geben, die sich darüber Gedanken gemacht haben. Immer sehr ärgelich für die AG.
Also der MA bezieht ab 02.08.2021 Arbeitslosengeld. Vorher war er im Krankengeldbezug.
In welchem Bearbeitungsmonat und mit welcher Stammlohnart nehme ich die Urlaubsabgeltung korrekt vor?
Es besteht doch kein Anspruch auf die Urlaubsabgeltung, wenn das Beschäftigungsverhältnis nicht endet.
Oder gibt es da Ausnahmen, die mir unbekannt sind?