Hallo, noch ein kleiner Hinweis meinerseits: der SV-Prüfer hat uns hier auf ein Urteil hingewiesen, dass bei stark schwankenden Provisionen sogar 12 Monate für die Bildung des Durchschnitts zugrunde zu legen sind bei der Lohnfortzahlung nach Entgeltfortzahlungsgesetz. Ggf müsste dies berücksichtigt werden. Viele Grüße!
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