Hallo, Minderung der Belastung bedeutet hier das durch den Verlustrücktrag entstehende Steuerersparnis im Vorjahr. Die Berechnung erfolgt folgendermaßen: Der zurückgetragene bzw. rücktragsfähige Verlust (in Ihrem Fall 27.000 €) wird von dem Gesamtbetrag der Einkünfte des Vorjahres abgezogen. Dann macht der Assistent eine Vergleichsberechnung und zeigt Ihnen das Steuerersparnis an (in Ihrem Fall 5.000 €). Dass das Ergebnis bei 22.000 oder 20.000 Rücktrag gleich bleibt, kann eigentlich nicht sein. Das wäre nur der Fall, wenn die Steuer des Vorjahres bei einem Rücktrag von 20.000 € bereits 0 beträgt und der Mdt die gezahlten Steuern in voller Höhe zurück bekommt. Dann würde sich eine Begrenzung des Verlustrücktrags anbieten. Da Sie aber bei vollem Rücktrag 5.000 € Erstattung berechnet bekommen, wurde der Verlustrücktrag mit den 20.000 € bzw. 22.000 € vermutlich nicht richtig durchgeführt. Eventuell haben Sie auch vergessen, auf den Button "Vergleichsberechnung" links zu klicken, nachdem Sie den Rücktrag geändert haben. Gruß
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