Hallo thomaswillen, danke für die Angabe einer Hilfskrücke, um wieder zu einer Bilanzentwicklungsübersicht zu gelangen. Wir haben es aktuell ausprobiert bei einer Jahresübernahme vom Jahr 2018 nach 2019; dies hat wunderbar geklappt. Dass seitens der DATEV die seit vielen Jahrzehnten genutzte Bilanzentwicklungsübersicht plötzlich nicht mehr als Auswertung zur Verfügung stehen soll, hat uns sehr irritiert. Aus der Historie kann ich berichten, dass vor vielen Jahren noch manuell eine HAÜ auf der Basis eines Buchhaltungssystems gefertigt werden musste mit der Konsequenz vieler rechnerischer Fehlerquellen bei der Datenübernahme. Später hat die DATEV die Möglichkeit eröffnet, auf der Basis der erfassten Buchhaltungsdaten eine HAÜ ausgedruckt zu erhalten (Ich erinnere mich an die Abrechnungsnummer 104). Später war im Programm BILANZ-VB, danach BILANZ-WIN und jetzt im Programm REWE-PRO der Ausdruck einer Bilanzentwicklungsübersicht möglich (letztlich als Ausfluss der früheren HAÜ,. Offenbar passt dies jetzt nicht mehr ins Konzept. Die Bilanzentwicklungsübersicht auf Papier ausgedruckt und in den Abschlusspapieren abgeheftet stellt eine nicht verzichtbare Informationsquelle dar. Es werden regelmäßig handschriftliche Anmerkungen und Prüfungsvermerke darauf angebracht, welche bei späterer Weiterbearbeitung auch beim Wechsel eines Bearbeiters und auch bei der Heranziehung von Vorjahresbearbeitungen auf einen Blick den Sachstand erkennbar machen. Besonders wichtig ist dies bei der Übernahme von Daten aus fremden Buchhaltunsgsystemen, wie diese bei Mandanten vorkommen. Die Übersicht zeigt auf einen Blick die EB-Werte, die lfd. Umsatzwerte, die Abschlussbuchungen und letztlich die Zuordnung zu Bilanz- ung GuV-Positionen (entsprechend bei Einnahme- Überschussrechnungen). Fehlerhafte Positionen können mit dem geschulten Kennerblick leicht erkannt werden. Durch die DATEV sind im Laufe der Jahre selbstverständlich Anpassungen und Verbesserungen der Auswertungsmöglichkeiten geschaffen worden, an die man sich in der Anwendung hat gwöhnen müssen, letztlich aber zum eigenen Vorteil. Die Abschaffung der Auswertung Bilanzentwicklungsübersicht kann nicht nachvollzogen werden, die in der Praxis, wie auch sehr viele angesprochene Kollegen bestätigen, eine sehr große Bedeutung in der teilweise mühsamen Auftstellungsarbeit von Jahresabschlüssen hat. Es bleibt zu hoffen, dass die DATEV im Sinne der Anwender die Auswertungsmöglichkeit wieder zulässt. Schließlich ist die DATEV als Genossenschaft dafür da, Hilfslösungen bei der täglichen Arbeit zur Verfügung zustellen. Viele Grüße Ulrich Sauer
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