Hallo, um einen Buchungsbeleg in Lohn und Gehalt zu erzeugen, ist es unbedingt notwendig alle in der Lohnabrechnung verwendeten Lohnarten mit einem Konto zu versehen. Unter Mandantendaten | Finanzbuchführung | Kontierung Lohnarten können Sie den Lohnarten ein Konto zuordnen. Die Fibu-Konten müssen auf der Mandantenebene unter Erfassen | Mandantendaten | Finanzbuchführung | Kontenverwaltung angelegt sein. DATEV gibt hierfür keine verbindlichen Konten für die einzelnen Lohnarten vor. Je nach dem verwendeten Kanzleikontenrahmen können Sie für die Lohnarten ein Konto auswählen, evtl. nach Rücksprache mit Ihrer Finanzbuchhaltung. Dies betrifft auch die Ertrags- und Forderungskonten für die von Ihnen erwähnte Quarantäne. Wie Sie Lohnarten kontieren, können Sie unserem Dokument 1070226 Finanzbuchführung Beispiel 2.5 entnehmen.
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