Folgende Fehlermeldungen zeigt es mir an:
In der Mitarbeitergruppe ist kein Konto für die Lohnart 3600 zugeordnet
- Kontierung der Lohnart 3600 - welches Fibu-Konto muss zugeordnet werden?
- Ertragskonto Quarantäne - muss zugeordnet werden
- Forderungskonto Quarantäne - muss zugeordnet werden
- Forderungskonto SV-Beiträge Quarantäne - muss zugeordnet werden
Welche muss ich nehmen?
Datev SKR04
Hallo,
um einen Buchungsbeleg in Lohn und Gehalt zu erzeugen, ist es unbedingt notwendig alle in der Lohnabrechnung verwendeten Lohnarten mit einem Konto zu versehen.
Unter Mandantendaten | Finanzbuchführung | Kontierung Lohnarten können Sie den Lohnarten ein Konto zuordnen. Die Fibu-Konten müssen auf der Mandantenebene unter Erfassen | Mandantendaten | Finanzbuchführung | Kontenverwaltung angelegt sein.
DATEV gibt hierfür keine verbindlichen Konten für die einzelnen Lohnarten vor. Je nach dem verwendeten Kanzleikontenrahmen können Sie für die Lohnarten ein Konto auswählen, evtl. nach Rücksprache mit Ihrer Finanzbuchhaltung. Dies betrifft auch die Ertrags- und Forderungskonten für die von Ihnen erwähnte Quarantäne.
Wie Sie Lohnarten kontieren, können Sie unserem Dokument 1070226 Finanzbuchführung Beispiel 2.5 entnehmen.