Hallo zusammen, ich bräuchte mal den kollegialen Austausch zu folgender Frage. Personalkosten Überbrückungshilfe 3. Die Angestellten sind zu 100 % in Kurzarbeit. Der Mandant leistet aber einen Zuschuss zum KUG um die Angestellten zu unterstützen. Die FAQs schreiben zu Personalkosten: „2.12 Sind Personalkosten förderfähig? Personalkosten, die nicht vom Kurzarbeitergeld erfasst sind11, werden pauschal mit 20 % der Fixkosten der Nr. 1 bis 11 der in Frage 2.4. aufgeführten Tabelle berücksichtigt. Kosten für Auszubildende sind förderfähig. Darüber hinaus sind Personalkosten und Unternehmerlöhne nicht förderfähig. Dies gilt auch für fiktive/kalkulatorische Unternehmerlöhne sowie Geschäftsführergehälter von Gesellschaftern, die sozialversicherungsrechtlich als selbstständig eingestuft werden. ----------------------------------------------- 11 Dem Unternehmen müssen Personalkosten entstehen (es dürfen nicht alle Angestellten in kompletter Kurzarbeit sein).“ Das Merkmal „die nicht von Kurzarbeitergeld erfasst sind“ ist erfüllt. Das Merkmal „dem Unternehmen müssen Personalkosten entstehen“ ist erfüllt. Aber das Merkmal „es dürfen nicht alle Angestellten in kompletter Kurzarbeit sein“ ist nicht erfüllt. Ich persönlich denke, dass hier unsauber formuliert wurde und es darauf ankommt, dass Personalkosten entstanden sind, die nicht vom KUG gedeckt sind. Das habe ich auch mit der Hotline besprochen. Es war ein nettes Gespräch und der Herr am anderen Ende war bemüht es zu klären konnte es aber nicht rechtssicher. Es gipfelte in der Aussage, dass es dem Prüfen Dritten obliegt wie der Sachverhalt zu beurteilen ist. Nach Sinn und Zwecke der Förderung sollte es seiner Meinung nach aber so sein, dass in diesem Fall 20 % pauschale Personalkosten auf die übrigen Kosten ansetzbar sind. Ich habe das Beispiel dann auf die Spitze getrieben (ist aber ein realer Fall) und habe gefragt wie es denn sei, wenn kein Zuschuss, aber dafür steuerfreier Sachbezug (44,- €) gewährt wird. Personalkosten außerhalb KUG ja. Dann auch 20 % Personalkosten. Aber es kann nicht vom „Sinn und Zweck erfasst sein“, wenn z.B. 1.000,- € Miete anfallen und darauf dann 20 % (200,- €) pauschale Personalkosten anfallen. Die sind dann höher als die 44,- € Kosten. Das kannte der Sachbearbeiter auch schon, hatte aber keine wirkliche Lösung für mich. Er denkt, dass es dazu irgendwann ggf. eine Präzisierung geben wird. Auf meine Frage hin wie ich denn der Bewilligungsstelle solche Sachverhalte dokumentieren könnte hat er gemeint man könnte, wenn man den dreiseitigen Antrag mit der Unterschrift des Mandanten hochlädt, eine weitere Seite mit diesem Sachverhalt hinzufügen. Das hätte er schon mal gehört, dass dies teilweise so gehandhabt wird und ich habe das hier in einem Forum auch schon mal gelesen. Ich denke, dass ich es so machen werde bitte aber trotzdem um Ihre Meinung zum Ausgangssachverhalt mit dem Zuschuss (und wer gerne möchte auch zu den 44,- €). Danke und trotz allem noch viel Spaß an der Arbeit. Andreas Schwamborn
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