Hallo @Cassi, wenn Sie die Daten für das neue Jahr in Abschlussprüfung importieren, können Sie beim Importvorgang die SKL erhöhen. Bitte beachten Sie jedoch: Wenn Sie die importierten Daten auch für weitere Zwecke nutzen möchten – zum Beispiel für die Veröffentlichung beim Bundesanzeiger oder für die E‑Bilanz –, empfehle ich Ihnen, den Datenimport in Kanzlei-Rechnungswesen durchzuführen. Weitere Informationen zu den Hintergründen und den Einschränkungen Ihres aktuellen Vorgehens haben wir auf folgender Seite für Sie zusammengestellt: https://go.datev.de/umstellung-datenimport Dort finden Sie außerdem einen Umstellungsfahrplan sowie Anleitungen zum empfohlenen Vorgehen.
... Mehr anzeigen