Hallo, abweichend von der jährlichen Datenübermittlung des digitalen Lohnnachweises muss unter bestimmten Voraussetzungen ein Teillohnnachweis mit einem Meldegrund für Sondertatbestand abgegeben werden. Dies gilt auch für eine Mandantenübernahme mit Systemwechsel. Der vorherige Berater hat demnach die Unfallversicherungswerte bis zur Übergabe mit dem Sondertatbestand UV06 "Systemwechsel - Ende der Abrechnung mit DATEV" abzugeben. Der übernehmende Berater meldet dann nur den Rest des Zeitraumes im Kalenderjahr. Weitere Hinweise erhalten Sie in unserem Dokument 1021304 Meldeverfahren zur Unfallversicherung unter Punkt 3. ELStAM-Meldungen sind unabhängig von den Meldungen an die BG zu betrachten. Viele Grüße aus Nürnberg Matthias Platz Personalwirtschaft DATEV eG
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