Hier mal wieder ein Beispiel einer kryptischen, unlogischen und völlig überflüssigen Fehlermeldung:
Was möchte diese Meldung zum Ausdruck bringen?
Die Fehlermeldung sollte kommen wenn in der Bilanz einer der genannten Auffangposten ausgewiesen wird. Gut, sollte dieser Posten aus unerfindlichen Gründen in einem Abschluss ausgewiesen werden, wird dieser eiskalt während der Bearbeitung eliminiert. Wäre dem nicht so, würde die Übermittlung der E-Bilanz, auch wenn diese aus dem Bereicht Steuerrecht erzeugt wird, ebenfalls nicht möglich sein. Beide werden ja schließlich auf Basis der Kontenzwecke aufbereitet.
Logikschluss 1: Die Fehlermeldung darf nur erscheinen, wenn eine der Auffangpositionen im Abschluss gezeigt wird.
Also macht man sich an die Abarbeitung des genannten Hilfedokuments. Hier die Ergebnisse (Die Abhilfen wurden, soweit möglich, durchgeführt9:
Es bleiben noch 2 Möglichkeiten:
Beide Möglichkeiten haben das Potential den Verantwortlichen zum Fegen des Hofs zu versetzen. Nummer 1 ist eher unwahrscheinlich, Nummer 2 liegt im Bereich des Möglichen. Da DATEV leider so einige Bestandskonten in den Bereich der Klasse 9 verlegt hat würde dies natürlich ein sehr schlechtes Licht auf die Entwicklung werfen.
Für einen erbaulichen Abschluss empfehle ich Christian Morgenstern "Die unmögliche Tatsache".
DATEV - Die Denksportfabrik
Nach Rückmeldung bei der DATEV muss in den Stammdaten der Haken für "Kontenzwecke des aktuellen Wirtschaftsjahres für Vorjahresvergleich nutzen" gesetzt sein. Dann verschwindet der Fehler.