Liebe Community, ich stehe vor folgendem Problem / Sachverhalt: Einem AN wird eine Wohnung überlassen. Er zahlt dafür 200€. Die ortsübliche Miete (<25€ pro qm) beträgt 300€. Nach §8 (2) S.12 EStG ist der geldwerte Vorteil in dieser Konstellation m.E. steuerfrei. In der SV allerdings besteht Beitragspflicht über die Verbilligung von 100€. Wie stelle ich das nun im L&G dar? Muss ich für die 100€ Verbilligung eine Lohnart nehmen, die nur sv-pflichtig ist (3760?), und den Nettoabzug über 300€ unter 9007 "Miete" manuell abziehen? Es gibt ja die Lohnart 2506 "Miete", die zum Nettoabzug 9007 "Miete" führt. Aber die ist sowohl steuer- als auch sv-pflichtig.. Wieso gibt es diese Lohnart überhaupt? Ist sie einfach nicht auf dem aktuellen Stand? 🤔 Vielen Dank für eure Hilfe! Grüße, Ilena
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