"KUG/S-KUG" wird nur benutzt, wenn die Krankheit vor dem Kug-Gewährungszeitraum begann. Das wäre auch klarer, wenn die Fehlzeit einfach genauso heißen würde: "Krank vor KUG/S-KUG" Im Fall des Themenerstellers und somit wohl auch bei dir, ist die Fehlzeit einfach ganz normal mit "Entgeltfortzahlung mit AU-Bescheinigung" anzugeben, da der Gewährungszeitraum ja schon seit Monaten läuft. Es spielt auch nicht wirklich eine Rolle, ob man zwischen KU und WK unterscheiden kann. In beiden Fällen ist die Arbeit aufgrund von Arbeitsmangel ausgefallen, wo die Arbeitsagentur einspringt. Solange dann der Anspruch auf Lohnfortzahlung besteht, hat man auch Anspruch auf Kurzarbeitergeld. Daher ja auch der Hinweis in 3.4.4.2 Arbeitnehmer erkrankt während des Kug-Gewährungszeitraums und des Kug-Ausfalls, dass wenn kein AAG-Antrag zu stellen ist (100% Kug oder nur U2) das Kalendarium und somit der Ausfallschlüssel WK nicht benutzt werden muss. In deinem konkreten Fall sieht es ja sehr nach dem Juli aus mit 184 Sollstunden und 92 Kug-Stunden, also 50% Kurzarbeit. Wenn das die Vorgabe des Mandanten ist, wo genau ist dann das Verständnisproblem, wenn auf der Abrechnung und der Auswertung 102 mit 92 Stunden gerechnet wird?
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