Hallo, ja, dies ist gemäß Tarifvertrag richtig. Hier ein Auszug aus dem Dokument 5303010 - Arbeitszeitregelung, tarifliche Jahresarbeitszeit (JAZ) - Lexikon Lohn und Personal : "Der Tarifvertrag sieht keine Bezahlung von Überstundenzuschlägen während des Ausgleichszeitraums vor. Am Ende des Ausgleichszeitraums erfolgt ein Abgleich mit der Jahresarbeitszeit. Die Stunden über der Jahresarbeitszeit werden um 25 % erhöht und in den neuen Ausgleichszeitraum übernommen. Dieser Mehrarbeitszuschlag heißt Überzeitarbeit. Überzeitarbeit ist die Arbeitszeit eines Vollzeitarbeitnehmers, die auf Anordnung des Arbeitgebers oder nach Vereinbarung über das Volumen der tariflichen Jahresarbeitszeit hinaus geleistet wird und somit erst am Ende des Ausgleichszeitraums, d. h am 31. März festgestellt werden kann. Überzeit ist gemäß § 5 BRTV mit 25 Prozent Zuschlag zu versehen und grundsätzlich in das Jahresarbeitszeitkonto des Folgejahrs zu überführen."
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