https://www.datev-community.de/t5/Personalwirtschaft/100-Kug-AG-will-urspr%C3%BCngliche-Netto-ausgleichen/m-p/150398#M35192 mit weiterem Link zum gleichen Thema Schauen Sie in diesem Thread nach , da hat Herr Müller auch diese These vertreten. Daher nochmals : Arbeitsausfall liegt vor , Entgeltausfall vor Gewährung von KUG und vor Zuschuss AG liegt vor, dann Berechtigung zu KUG. Mit KUG und Zuschuss AG kann das Netto gleich hoch sein wie vorher.
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