Ich habe mich zur der Frage an die offizielle Mail-Adresse: "
[email protected]" gewendet und folgende Antwort erhalten: "...vielen Dank für Ihre Nachricht. Der fiktive Unternehmerlohn kann ungeachtet des Vorliegens eines Liquiditätsengpasses angesetzt werden. Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen Ihr Team der NRW-Soforthilfe 2020 Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen Berger Allee 25 40213 Düsseldorf www.wirtschaft.nrw Hotline: 0211-7956 4995 E-Mail:
[email protected] Bitte geben Sie in der Kommunikation mit uns Ihr Aktenzeichen an. Aktuelle Informationen und Hinweise zur Ermittlung und Rückmeldung Ihres Liquiditätsengpasses haben wir Ihnen auf unserer Internetseite unter www.wirtschaft.nrw/nrw-soforthilfe-2020 zusammengestellt. Dort finden Sie auch umfangreiche Fragen und Antworten (FAQ) zur NRW-Soforthilfe und zum Rückmeldeverfahren: https://www.wirtschaft.nrw/nrw-soforthilfe-2020-faq-rueckmeldung ". Damit stimme ich Herr suc77 zu.
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