Hallo Community, mich als Steuerberaterin in NRW interessieren die Handhabungen/Meinungen zur Abwicklung des NRW-Soforthilfeprogramms 2020 für Soloselbstständige. Meine konkrete Frage: Ich habe einen Fall, wo im entsprechenden Förderzeitraum der Antragstellung die Einnahmen die anrechenbaren Ausgaben laut Berechnungsliste überstiegen haben. Die Voraussetzungen gem. Nummer 2 fiktiver Unternehmerlohn (Lebenshaltungskosten) der Hinweise "Ermittlung des Liquiditätsengpasses NRW-Soforthilfe 2020" sind eingehalten. Haben sie eine Info, wie hier mit dem Unternehmerlohn von 2.000,00 Euro umgegangen wird, der ja außerhalb pauschal für Lebenshaltungskosten gelten soll? Und PS: ein kleiner kölscher Gruß: "Da simmer dabei, dat is Prima" - danke für Online-Schaltung 04.12.2020, so das bis Jahresende keine Langeweile aufkommen kann.
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