Also hier falls es jemanden interessiert, hier die Antwort der KK. Ich habe sowohl die KK der Versicherten, als auch den AG-Service einer großen anderen KK angerufen. Beide sagen, dass die Arbeitnehmerin einen Antrag auf Beendigung der EZ stellen kann, der AG diesem (in den meisten Fällen) zustimmen muss und die AN mit Beendigung der EZ wieder ihren vollen Lohn bekäme, der wiederum durch AAG ersetzt wird. Auch wenn das Beschäftigungsverbot schon vorliegt wäre das kein Erschleichung von Sozialleistungen oder dergleichen. Bemessungsgrundlage ist aktuell das Teilzeit in EZ-Gehalt ab Beendigung (Antrag muss gestellt und genehmigt werden) wieder das Vollzeitgehalt von vor der ersten Schwangerschaft. Rückwirkende Beendigung sei nicht möglich. Mich wundert das schon sehr aber der Arbeitnehmerin sei es gegönnt.
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