Hallo, ja das ist korrekt. Soll jedoch der (korrigierte) KUG-Erstattungsantrag durch Nachberechnung erstellt werden, wird dieser im Regelfall erst mit der nächsten Lohnabrechnung, im Beispiel mit dem Mai, erstellt. Nur mit der Wiederabrechnung würde er zeitnah erstellt werden. Die Wiederabrechnung hätte dann aber auch wieder zur Folge, dass eventuelle Auszahlungsdifferenzen bei Mitarbeitern manuell nachgepflegt werden müssen. Ist sicherlich eine Abschätzungsfrage, was im Einzelfall weniger Arbeit macht... Viele Grüße Christian Wielgoß
... Mehr anzeigen