Hallo @benniw84, dann möge man den Buchungsdatenservice nutzen. Werden dann „Quatschdaten“ übertragen, muss man diese an der Quelle = lexOffice korrekt eingeben, sodass die Schnittstelle zu 85% korrekte Daten an DATEV übergibt. Ist der Mandant kein sicherer Bucher, möge man ihn aus der Kanzlei bei den ersten Schritten buchhalterisch unterstützen. Vor dem 1. Export kann man auch den Haken „Buchungen festschreiben“ deaktivieren, sodass man in lexOffice relativ leicht die Korrekturen durchführen kann, damit der nächste Export dann besser klappt.
... Mehr anzeigen