Hallo Community, im Arbeitsentgeltkatalog des Spitzenverbands DGUV ist Folgendes beschrieben: "Corona-Prämie: Zuschüsse oder Sachbezüge bis zu einer Höhe von 1500€, die zwischen dem 01. März und 31. Dezember 2020 auf Grund der Corona-Krise zusätzliche zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt werden, sind nicht UV-pflichtig. (Zuschüsse zum Kurzarbeitergelt fallen hier nicht darunter.)" Die Stammlohnart 201 ist standardmäßig in LODAS bereits UV-frei vorbelegt.
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