Hallo, Sie müssen in diesem Fall die vereinbarte wöchentliche Arbeitszeit entsprechend den vertraglichen Regelungen anpassen. Sollten die wöchentlichen Arbeitsstunden arbeitsvertraglich variabel nach Dienstplan geleistet werden müssen, so müssten Sie auf Mitarbeiterebene Arbeitszeiten | wöchentliche Sollarbeitszeit die Arbeitszeiten erfassen. Wichtig ist, dass für den gesamten abzurechnenden Monat Stunden erfasst sind, im April also für die KW 14 bis KW 18, auch wenn da Arbeitstage aus dem Vor- bzw. Folgemonat enthalten sind. Dann können Sie die Zeiten ganz normal im Kalendarium als KUG erfassen. Viele Grüße T. Reich
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