Hallo, bei einem Gehaltsempfänger wird keine zusätzliche Lohnart zum Ausfallschlüssel 1 Zeitlohn für die Anwesenheit gebucht. Dies ist lediglich für einen Stundenlohnempfänger notwendig. Damit Bezüge während der Abrechnung von Kurzarbeit nicht gekürzt werden, können Sie in DATEV Lohn und Gehalt unter Stammdaten | Entlohnung | Bezüge/Abzüge für die jeweilige Lohnart über die Schaltfläche "Zeile neu" in der Gruppe Historie des oben gewählten Be-/Abzugs eine neue Zeile mit der Kürzung „nk/nk“ erfassen. Für die Ermittlung des Istentgelts werden die Lohnarten anhand der Kürzungsformel Stunden gekürzt. Mit welcher Lohnart rechnen Sie den Sachbezug ab? Hier ein Beispiel zur Veranschaulichung: Hierfür rechne ich einen beitragspflichtigen Sachbezug mit der Lohnart 2507 „Sonstiger Sachbezug“ in Höhe von € 100,00 ab. Zunächst wird dieser aufgrund der Schlüsselung k/k gekürzt. Nun soll die Lohnart 2507 nicht mehr gekürzt werden. Dazu wird die Kürzung von k/k auf nk/nk geändert. Viele Grüße aus Nürnberg Dominika Raciborska Personalwirtschaft DATEV eG
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