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Kug bei verringerten Stunden an allen Arbeitstage, Kürzung Kost + Unterkunft? - Lohn + Gehalt

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letzte Antwort am 06.04.2020 10:40:59 von Dominika_Raciborska
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KielerSprotte
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Ich habe KUG abzurechnen bei Arbeitnehmern, die an allen Tagen, aber jeweils geringere Stunden arbeiten. 
Ich teile im Kalender die Tageszeile auf und trage die Stunden entsprechend ein. Als Lohnart für die gearbeiteten Stunden habe ich Zeitlohn genommen, es ist ein Gehaltsempfänger, aber diese Lohnart kann ich dort nicht wählen. 

Es wird auch KUG und Arbeitslohn für diese Tage berechnet, der Arbeitslohn ist jedoch höher, als ich das per Hand ausrechne. 
Ausserdem wird dort Kost und Unterkunft als Sachbezug berechnet, die Unterkunft als Umlage der Kosten. Beides wird gekürzt und das kann doch nicht richtig sein? 

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KielerSprotte
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Ergänzung:
Insbesondere die Kürzung des Unterkunft-Sachbezugs darf gar nicht gekürzt werden, im kommenden Monat werde ich einen Arbeitnehmer auf Kurzarbeit 0 haben, die Unterkunft muss weiter Bezug bleiben.

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hop
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Hallo,

 

der Lohn wird immer nach der Stundenkürzungsformel, die Sie hinterlegt haben, gekürzt (sthet normalerweise auch im Verarbeitungsprotokoll).

 

Sollen Kost/Logis nicht gekürzt werden, einfach in den Mitarbeiterstammdaten bei den entsprechenden Lohnarten die Kürzungsrechnung "k/k" in "nk/nk" ändern. Alternativ kann der Kürzungsbetrag auch manuell über die Monatserfassung wieder "nachgebucht" werden.

katjaladegan
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Hallo Herr Hop,

 

wo kann ich in Lodas die Stundenkürzungsformel hinterlegen?

 

LG Katja Ladegan

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alfran
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Guten Morgen Frau Ladegan,

unter "Entlohnung, Festbezüge, Kürzung". Hier kann man eingebe, ob im Ausfallmonat/Teilmonat gekürzt werden soll oder nicht. Hoffe, das ist das, wonach Sie suchen!

LG  

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katjaladegan
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Hallo,

 

leider hilft mir dies nicht weiter.

 

Mfg Katja Ladegan

DATEV-Mitarbeiter
Dominika_Raciborska
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo, 


bei einem Gehaltsempfänger wird keine zusätzliche Lohnart zum Ausfallschlüssel 1 Zeitlohn für die Anwesenheit gebucht. Dies ist lediglich für einen Stundenlohnempfänger notwendig.


Damit Bezüge während der Abrechnung von Kurzarbeit nicht gekürzt werden, können Sie in DATEV Lohn und Gehalt unter Stammdaten | Entlohnung | Bezüge/Abzüge für die jeweilige Lohnart über die Schaltfläche "Zeile neu" in der Gruppe Historie des oben gewählten Be-/Abzugs eine neue Zeile mit der Kürzung „nk/nk“ erfassen.


Für die Ermittlung des Istentgelts werden die Lohnarten anhand der Kürzungsformel Stunden gekürzt.


Mit welcher Lohnart rechnen Sie den Sachbezug ab?


Hier ein Beispiel zur Veranschaulichung:


Hierfür rechne ich einen beitragspflichtigen Sachbezug mit der Lohnart 2507 „Sonstiger Sachbezug“ in Höhe von € 100,00 ab. Zunächst wird dieser aufgrund der Schlüsselung k/k gekürzt.

 

image.pngimage.png

Nun soll die Lohnart 2507 nicht mehr gekürzt werden. Dazu wird die Kürzung von k/k auf nk/nk geändert.

 

image.png

 

Viele Grüße aus Nürnberg

 

Dominika Raciborska

Personalwirtschaft 

DATEV eG

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letzte Antwort am 06.04.2020 10:40:59 von Dominika_Raciborska
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