Hallo Anke, Ihr beschriebenes Vorgehen ist richtig. Alternativ gibt es auch die Möglichkeit die pauschale Steuer automatisch berechnen zu lassen und diese auf den Arbeitnehmer abzuwälzen. Aktivieren Sie unter Mandantendaten | Steuer | Pauschalsteuer im Bereich Automatische Abwälzung der Pauschalsteuer das Kontrollkästchen bei derjenigen Pauschalsteuer, die abgewälzt werden soll. Hinterlegen Sie hier zusätzlich die eigene Lohnart zu der Stammlohnart 888. Die Lohnart 888 wird immer in einem Betrag ausgewiesen. Der Betrag wird nicht ausgewiesen nach pauschaler Lohnsteuer, Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag. Weitere Informationen finden Sie unter der Dok.-Nr.: 5303155 - Lohnsteuerpauschalierung und Abwälzung der Pauschalsteuer auf Arbeitnehmer. Mit freundlichen Grüßen Kristin Frohmeyer Personalwirtschaft DATEV eG
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