Moin, Björn hat hier vollkommen Recht. Nur für den Zeitraum des Teilbeschäftigungsverbots darf bei einem Gehaltsempfänger der Mutterschutzlohn erfasst werden. Beschrieben ist die gleichzeitige Berücksichtigung von Teil- und Vollbeschäftigungsverbot in einem Monat im Dokument 1003717 im Abschnitt 7. Viele Grüße Uwe Lutz
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