Lieber User der Community, vor allem aber auch liebe Mitarbeiter / Softwareentwickler des LODAS-Programmes, Als absoluter Chat-Neuling habe ich ein sehr spezielle Problem vorzutragen, denn im aktuellen Lohn-Lauf trat folgender Fehler auf: Ich schildere erst einmal die Konstellation - wir arbeiten in einer 40-Stunden-Woche: Unsere schwangere Arbeitnehmerin arbeitete auf Grund eines ärztlichen Beschäftigungsverbotes ab 09.09.2019 täglich 5 Stunden (von 8 Stunden). Die Abrechnung für den Monat September lief völlig korrekt, denn die Fehlzeiten wurden entsprechend als Mutterschutzlohn eingegeben und die Erstattung des Beschäftigungsverbotes über die U2 (U2-BV) lief korrekt. Im Lohnmonat Oktober waren nun aber mehrere Sachverhalte zu berücksichtigen: 1. Vom 01.-.07.10.2019 arbeitete sie noch täglich 5 Stunden aufgrund des vorliegenden ärztlichen Beschäftigungsverbotes vom 09.09.2019. 2. Vom 08.-13.10.2019 war die Arbeitnehmerin Krank geschrieben - läuft ja über den Erstattungsanspruch der U1. 3. Ab dem 14.10.2019 liegt nun ein komplettes individuelles Beschäftigungsverbot vor (ärztliches Attest). Zunächst erfasste bzw. änderte ich im Personalstamm im Mutterschutz die geänderten Beschäftigungsverbot Zeiten und Gründe, d.h. zu 1. Beginn 09.09.2019, Ende 07.10.2019 Individuelles Beschäftigungsverbot Teil-/Entgeltausfall zu 3. Beginn 14.10.2019, Ende 25.11.2019 Individuelles Beschäftigungsverbot Vollausfall Anschließend erfasste ich im Personalstamm unter Beschäftigung noch die Fehlzeit der AU / Krankschreibung Zeitraum siehe oben 2. Nun ermittelte ich den Anspruch für den Mutterschutzlohn. Hier ging ich wie folgt vor: zu 1. Zeitraum: Gehalt geteilt durch 30 Tage mal 7 Tagen = der Verdienst, welcher auf den ersten Zeitraum entfällt, nun noch diese Summe durch 8 teilen und mal 3 multiplizieren. Dies entspricht dann dem Mutterschutzlohn für den Teil-/Entgeltausfall (Summe 188,13 €) zu 3. Zeitraum: Gehalt geteilt durch 30 Tage mal 17 Tagen. Dies entspricht dem Mutterschutzlohn beim Vollausfall. (Summe 1.218,33 €) Beide Summer habe ich addiert und nun den Betrag von 1406,45 € mit der Lohnart Mutterschutzlohn in den Bezügen eingegeben und nach Vorschrift diesen Betrag unter der Lohnart des Gehaltbezugs eingekürzt. (Summenspiel plus-minus-null). Soweit so gut kann ich bislang meinerseits keinen Fehler erkennen. Die Lohnabrechnung der Mitarbeiterin sieht korrekt aus. Das Problem ist eine gravierende Überzahlung der U2-BV und massiver Fehler in der Forderung nach AAG / Erstattungsanspruch (LODAS-Auswertung 451) unter dem 1. Zeitraum wurde der Mutterschutzlohn gemäß Buchung herangezogen, also die saldierte Summe aus Zeitraum 1 und 2 (1.406,45 €) unter dem 2. Zeitraum wurden sämtliche Bezugslohnarten mit der Formel (Vollmonatsbetrag * fortzuzahlende Kalendertage/tats. Tage des Monats) herangezogen. Diese unterschiedliche Herangehensweise ist meines Erachtens Schuld. Unsere tatsächliche Forderung wäre mit dem Betrag aus Mutterschaftslohn zu Buchung erfüllt gewesen - hier nochmals der Hinweis zur meiner Errechnung des Anspruchs. Da aber die Berechnung zum Antrag auf Erstattung gesplittet wird, so hätte wohl in diesem Falle auch für den ersten Zeitraum des Teilbeschäftigungsverbotes zu sämtlichen Bezugslohnarten die Formel (Vollmonatsbetrag * fortzuzahlende Kalendertage/tatsächliche Tage des Monats) herangezogen werden sollen. Somit wäre das Ergebnis mathematisch wieder in Ordnung. Derzeit habe ich keine Ahnung, wie ich das wieder in Ordnung bringen kann. Eigentlich will ich es nicht auf die nächste Betriebsprüfung ankommen lassen. Der Fehler ist viel zu augenscheinlich, denn der Gesamterstattungsanspruch für die Mitarbeiterin ist viel größer, als der Bruttoverdienst. Ich hoffe auf baldige Reaktion, Rückfragen seitens von DATEV gern über meine E-Mail. Liebe Grüße aus Sachsen Gerhild Herrmannsdorf
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