Hallo Community, gerne möchte ich noch einige Punkte ergänzen: wie bereits in den vorherigen Beiträgen erwähnt, werden die Auswertungen 145 (alt) und 420 (neu) zwar monatlich erstellt, jedoch nur zur eigenen Kontrolle. Eine Übermittlung des Lohnnachweises findet nach wie vor nur einmal im Jahr statt. Die beiden Auswertungen 145 und 420 enthalten mit der Januar-Abrechnung auch nur die Werte für 01/2017. Haben Sie mit Ihrer Abrechnung 12/2016 bzw. 01/2017 keine Auswertung 422 erhalten, sondern lediglich eine Auswertung 421, wurde der digitale Lohnnachweis auch nicht übermittelt. Prüfen Sie bitte in allen Mitarbeitern ab 01/2016, ob unter Personaldaten | Sozialversicherung | Unfallversicherung die Gefahrtarifstelle korrekt hinterlegt ist. Prüfen Sie bitte auch, ob eventuell in der zweiten Mitgliedschaft ab 01/2017 ein Sondertatbestand hinterlegt ist. Wenn ja, entfernen Sie diesen bitte wieder. Grundsätzlich empfehlen wir, die alte Mitgliedschaft in 01/2017 zu löschen, damit es nicht zu einer Verdopplung des Arbeitsentgeltes kommt. In Ihrem konkreten Fall können Sie entweder eine Wiederabrechnung 01/2017 senden oder mit der Februar-Abrechnung die Nachberechnung auf 01/2017 für einen Arbeitnehmer mit Wert 1 BS 96 anstoßen. Haben Sie für Ihren Mandanten für das Meldejahr 2017 eine neue Mitgliedsnummer erhalten, legen Sie bitte in 01/2017 eine neue Mitgliedschaft an und führen Sie die Stammdatenabfrage nur für das Jahr 2017 für ihre zweite Mitgliedschaft durch. Ausführliche Informationen erhalten Sie auch im Dokument Meldeverfahren zur Unfallversicherung -Beispiele und Lösungen für LODAS , beachten Sie hierbei insbesondere Punkt 3. Bitte prüfen Sie auch noch folgende Dokumente, ob hier eine Abhilfe für Ihre Differenzen mit aufgeführt ist. Unfallversicherung: Auswertung 145 und 421/422 nicht identisch Lohnnachweis: Entgelt und Stunden werden in doppelter Höhe ausgewiesen Unfallversicherung: Stundenermittlung auf dem Lohnnachweis Beste Grüße aus Nürnberg Katharina Dietl Personalwirtschaft DATEV eG
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