Hallo,
hier ist irgendwie ein Fehler auf der Abrechnung. Der Mitarbeiter hat in den Stammdaten bei 2. Lohnsatz 12,50 EUR stehen. Dafür habe ich dann eine 2. LA angelegt. Jetzt habe ich hier immer 1,50 EUR Differenz zwischen Steuerbrutto und Gesamtbrutto.
Wenn ich ohne die Zuschläge für 2. LA 25 % rechne stimmt die Abrechnung.
Jemand eine Idee?
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo Herr Schmidt,
für mich sieht es so aus, also ob die Lohnart lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei geschlüsselt wäre. In den Spalten St, SV ist kein Eintrag, somit wird der Betrag nicht in das Steuerbrutto, wohl aber ins Gesamtbrutto mit eingerechnet. Bitte prüfen Sie die Einstellungen für die zweite Lohnart wie in Punkt 3.3. Nr. 4 beschrieben. (die Vorgehensweise stammt aus Datev Dok Dok.-Nr.: 5303366) Haben Sie die Lohnart kopiert / selbst angelegt oder eine Stammlohnart verwendet und ggf. abgeändert? Ich hoffe, das bringt Sie weiter.
Hallo,
die LA ist steuer und sv pflichtig geschlüsselt. Es geht ja hierbei nur um den Zuschlag.
Wenn ich nur mit der LA 130 (Stundenlohnsatz 1) rechne dann stimmt.
Wenn ich mit LA 111 (Stundenlohnsatz 2) rechne dann kommt die Differenz.
Ich kann die Sache jetzt etwas lokalisieren.
Die Differenz 1,50 EUR:
6 Std. x 25 % =1,50 EUR
Aber was zum Teufel muss ich ändern?
Schwieriges Problem! Ich denke hier beißt es sich...
Steuer- und SV - Behandlung: Die Beschriftung stimmt nicht mit den Zeilen drunter überein. Ich kann leider nur meine Frage wiederholen:
Wurde die Stammlohnart kopiert und welche Einstellungen wurden danach verändert? Die Steuer- & SV - Behandlung haben Sie manuell geändert oder?
An Ihrer obigen Berechnung stimmt ja auch was nicht. Aus Stunden und Prozenten werden € ?!? Wäre dem so, stünden im Stundenlohn 2 6,00 €, denn die Berechnung 6 x 12,50 x 25 % = 18,75 € stimmt ja.
Ich glaube, dass die "51" bei der steuer- und sv-Behandlung falsch ist, wenn der Zuschlag steuer- und sv-pflichtig abgerechnet werden soll. Denn so rechnet er m. M. nach den Zuschlag sv-frei und st-frei aus.
Ich würde dort die "1" wählen, wenn die 18,75 Euro pflichtig sein sollen.
Hallo Herr Schmidt,
haben Sie in den Personaldaten unter Steuer/SFN-Zuschläge eine Eintragung im Feld "Basislohn" vorgenommen?
Ansonsten würde ich dies mal über die Auswertung 95 prüfen, wie die DATEV den steuerpflichtigen Anteil aus den Zuschlägen berechnet.
Viele Grüße
Uwe Lutz
Die 1,50 EUR sind im Steuerbrutto Zuviel. Unten bei steuerfreie Bezüge sind sie zu wenig.
Kann es sein das hier ein Datev Problem vorliegt?
Habe jetzt verschiedene Varianten durchprobiert.
Stundenlohn 2 = 12,50 EUR
oder
Stundenlohn 1 = 11,50 EUR + 1,00 EUR pers. Zuschlag
Egal was ich rechne, es ist immer falsch im Steuerbrutto.
Hallo Herr Schmidt,
DATEV nutzt grundsätzlich den Stundenlohn1 als Basisgrundlohn, sofern in den Personaldaten kein abweichender Grundlohn erfasst ist. Abhängig vom Grundlohn kann ein Teil des Zuschlages steuerpflichtig sein. Dies wird auf der Auswertung 95 ermittelt.
Bei Zahlung von unterschiedlichen Stundenlöhnen sollten Sie auf jeden Fall steuerlich genau prüfen, welcher Betrag als Basisgrundlohn anzuwenden ist.
Viele Grüße
Uwe Lutz
Hallo,
ich denke die Grundsätzliche Schlüsselung der SV Pflicht und Steuerpflicht ist richtig, denn was passiert wenn der Stundenlohn aus irgendeinem Grund plötzlich 51,00 EUR wäre? Bei einer Schlüsselung sv und steuerfrei wäre dies falsch. Bei Stundenlohn über 50,00 EUR gibt es besondere Regeln.
Die Steuer und SV Behandlung wird durch den Schlüssel Nr. 51 ja festgelegt, den kann man nicht ändern. Die Lohnart heißt ja auch Nachtzuschlag 25 % steuerfrei.
Ich habe genau diese LA noch für den Stundenlohn 1 genau so geschlüsselt, da werden die Beträge richtig ausgerechnet. Ich vermute das es etwas mit dem Stundenlohn 2 zu tun hat, den man ja im Arbeitnehmerstamm unter Entlohnung ändern kann zu tun hat.
Im Prinzip ist es eigenlich einfach aber irgendwie...
Der Mitarbeiter hat einen festen Stundenlohn von 11,50 EUR. An einigen Tagen ist der Mitarbeiter Schichtführer und an diesen Tagen soll dieser Mitarbeiter 1,00 EUR mehr Stundenlohn bekommen. Genau dies versuche ich umzusetzten.
Normale Stunden 11,50 EUR, normaler Nachtzuschlag 25 % x 11,50 EUR
Stunden Schichtführer: 12,50 EUR, Nachtzuschlag Schichtfüher 25 % x 12,50 EUR
"Denn so rechnet er m. M. nach den Zuschlag sv-frei und st-frei aus."
Ja so soll es ja auch sein. Denn der Nachtzuschlag ist ja steuerfrei und sv frei.
Hallo Community,
zur Prüfung, in welcher Höhe Zuschläge st/sv-frei abgerechnet werden können, wird im Programm, falls nicht abweichend geschlüsselt, der unter Stundenlohn 1 hinterlegte Wert als Basislohn herangezogen.
Laut Ihrer Schilderung sind für den Arbeitnehmer im Stundenlohn 1 11,50 € hinterlegt.
Das Programm rechnet nun wie folgt:
Grundstundenlohn (maximal SV-frei 25,00 Euro) x maximale Lohnveränderung in % x abgerechnete Zuschlagsstunden = maximal SV-freier Betrag
Dies bedeutet in Ihrem Fall:
11,50 € * 25% * 6,00 Stunden = 17,25 € maximal st/sv-freier Betrag.
Daraus ergibt sich, dass 1,50 € st/sv-pflichtig abgerechnet werden.
Weitere Informationen finden Sie auch im Dokument Sonntags-, Feiertags- und Nachtzuschläge (SFN-Zuschläge) , beachten Sie bitte insbesondere den Punkt „Berechnung im Rechenzentrum".
Beste Grüße aus Nürnberg
Katharina Dietl
Personalwirtschaft
DATEV eG
Danke schön Frau Dietl !
Mit freundlichen Grüßen
Schmidt