Hallo Frau Hillman, wofür benötigen Sie denn die 4-stelligen Personalnummern? Nur weil es "hübsch" aussieht oder werden die noch anderweitig verwendet/ausgewertet? Vielleicht hilft Ihnen ja da die "Betriebliche Personalnummer" sonst weiter. Diese können Sie auch später noch ändern. Sofern Sie den Mitarbeiter unter einer anderen Personalnummer neu einrichten wollen, müssen Sie nur beachten, dass die ELStAM-Ab- und Anmeldungen dann korrekt (nacheinander) durchgeführt werden, weil Sie sonst die Rückmeldungen nicht auf die richtige Personalnummer (oder womöglich gar keine mehr) bekommen. Und dann sollte in dem Fall nicht Eintritts- und Austrittsdatum mit dem aktuellen Datum identisch gewählt werden, sondern der Beschäftigungszeitraum auf 31.12.2014-31.12.2014 geändert werden. So liegen Sie auf jeden Fall außerhalb des Nachberechnungszeitraums und die Daten werden mit der nächsten Jahresübernahme gelöscht. Diese Änderung des Beschäftigungszeitraums sollte aber erst erfolgen, nachdem die Abmeldung für das ELStAM-Verfahren unter der alten Personalnummer erfolgt ist. Danach muss dann die Anmeldung unter der neuen Personalnummer erfolgen. Ich persönlich würde eine Änderung der falschen Personalnummer nicht empfehlen. Wenn dies hier passiert, läuft der Mitarbeiter dann eben unter der falschen Nummer (auch wenn man sich dann jeden Monat wieder ärgert ). Viele Grüße Uwe Lutz
... Mehr anzeigen