Hallo Frau Falter, so einen Fall noch nicht, aber wenn die Anstellung nahtlos in einander überging, dann würde ich schon sagen, dass der AG hier Lohnfortzahlung leisten muss und kein Krankengeld fließt. Sie könnten allerdings den Fall auch der zuständigen Krankenkasse schildern um hier eine 100 % richtige Auskunft zubekommen, da diese nachher auch das Krankengeld zahlen muss.
... Mehr anzeigen