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Sonn- und Feiertagszuschläge im Bauhauptgewerbe

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letzte Antwort am 15.07.2019 08:08:54 von Wolfgang_Stein
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falter_julia
Beginner
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Nachricht 1 von 3
545 Mal angesehen

Hallo,

ich habe folgenden Fall:

Ein Arbeitnehmer hat im Juni an Pfingstsonntag gearbeitet.

Das System berechnet mir den Feiertags- bzw. Sonntagszuschlag nicht, obwohl die Lohnart angelegt ist.
Bei den Überstunden hingegen, wird der Überstundenzuschlag automatisch berechnet.

Kann mir hier jemand helfen und sagen, welche Lohnart ich wie anlegen muss, ob alles noch mal manuell eingerichtet werden muss und ob ich Sonn- oder Feiertagszuschlag abrechne?

Vielen Dank!

rukorni
Fortgeschrittener
Offline Online
Nachricht 2 von 3
365 Mal angesehen

Hallo Julia,

ist in den MPD bei KUG/SFN der Haken zur Abrechnung von SFN Zuschlägen gesetzt?

Wenn ja, bitte noch die Feiertagsstunden zur Zuschlagsberechnung mit der entsprechenden LA buchen.

VG

Ruth

DATEV-Mitarbeiter
Wolfgang_Stein
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 3 von 3
365 Mal angesehen

Hallo,

vielen Dank Ruth für Ihren Beitrag.

Ich möchte noch folgendes hinzufügen:

Die erforderlichen Eingaben und Schlüsselungen zur Abrechnung von Sonn-Feiertags- und Nachzuschlägen sind im Dokument 5303366  erläutert.

Auch die zu verwendenden Stammlohnarten für Gehalts- oder Stundenlohnempfänger können Sie diesem Dokument entnehmen.

Mit freundlichen Grüßen

Wolfgang Stein

Personalwirtschaft

DATEV eG

Beste Grüße Wolfgang Stein
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 15.07.2019 08:08:54 von Wolfgang_Stein
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