Hallo,
ich habe folgenden Fall:
Ein Arbeitnehmer hat im Juni an Pfingstsonntag gearbeitet.
Das System berechnet mir den Feiertags- bzw. Sonntagszuschlag nicht, obwohl die Lohnart angelegt ist.
Bei den Überstunden hingegen, wird der Überstundenzuschlag automatisch berechnet.
Kann mir hier jemand helfen und sagen, welche Lohnart ich wie anlegen muss, ob alles noch mal manuell eingerichtet werden muss und ob ich Sonn- oder Feiertagszuschlag abrechne?
Vielen Dank!
Hallo Julia,
ist in den MPD bei KUG/SFN der Haken zur Abrechnung von SFN Zuschlägen gesetzt?
Wenn ja, bitte noch die Feiertagsstunden zur Zuschlagsberechnung mit der entsprechenden LA buchen.
VG
Ruth
Hallo,
vielen Dank Ruth für Ihren Beitrag.
Ich möchte noch folgendes hinzufügen:
Die erforderlichen Eingaben und Schlüsselungen zur Abrechnung von Sonn-Feiertags- und Nachzuschlägen sind im Dokument 5303366 erläutert.
Auch die zu verwendenden Stammlohnarten für Gehalts- oder Stundenlohnempfänger können Sie diesem Dokument entnehmen.
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Stein
Personalwirtschaft
DATEV eG